AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der diffferent GmbH (Stand Mai 2024)

1. Vertragsgrundlage, Zusatzvereinbarungen, Reihenfolge der anzuwendenden Regelungen
1.1 diffferent erbringt markenstrategische Beratungsleistungen ausschließlich auf Grundlage des Projektvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2 diffferent trifft keine mündlichen Nebenabreden mit dem Kunden. Änderungen und Ergänzungen werden durch diffferent schriftlich mit einer Zusatzvereinbarung bestätigt.
1.3 Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden stehen in folgender Reihenfolge:

  • individuelle Änderungen/Ergänzungen durch Zusatzvereinbarungen,
  • der Projektvertrag samt seinen Anlagen,
  • die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • gesetzliche Vorschriften,
  • Normen und Standards.
    1.4 Die zuerst genannten Bestimmungen in Ziffer 1.3 haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Dokumenten in zeitlicher Reihenfolge hat der jüngere Vorrang vor dem älteren Dokument.

2. Projektverantwortliche, Leistungsbeschreibung, Änderungsverlangen, Termine, Subunternehmer
2.1 diffferent benennt zur Durchführung von Projektverträgen schriftlich einen für die Ressourcen- und Budgetplanung sowie in der Zielsetzung des Projekts verantwortlichen und sachlich zuständigen Projektverantwortlichen (m/w). Dieser ist dazu berechtigt, alle Auskünfte und Entscheidungen im Namen von diffferent zu erteilen. Der Kunde wird diffferent einen Verantwortlichen in gleicher Funktion benennen.
2.2 Zielsetzung, Inhalt und Umfang der Beratungsleistung sowie die konkrete Vorgehensweise zum Erreichen des Leistungsergebnisses werden im Projektvertrag definiert. Gegenstand des Projektauftrags ist die vereinbarte Beratungsleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
diffferent erbringt die vertraglich geschuldeten Beratungsleistungen in einer oder mehreren im Projektvertrag definierten Projektstufen. diffferent verpflichtet sich, ein nachträgliches Änderungsverlangen des Kunden auszuführen, sofern dies ohne Mehraufwand und zusätzliche Vergütung oder Terminverschiebungen möglich ist.
2.3 Andernfalls teilt diffferent dem Kunden durch Kalkulation der Mehrkosten die Einzelheiten des Mehraufwandes mit. Bestätigt der Kunde nicht innerhalb von 8 (acht) Werktagen schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
Die in den Projektverträgen genannten Leistungstermine, -fristen und Meilensteine sind keine verbindlichen Fixtermine.
diffferent ist berechtigt, Leistungen (wie z.B. Feldarbeit für Marktforschungsstudien) durch Dritte erbringen zu lassen, ohne dass es hierfür einer Einwilligung des Kunden bedarf. Entsprechende Aufträge erteilt diffferent im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen
3.1 Der Kunde erbringt die Vergütung gemäß der Vereinbarung im Projektvertrag zzgl. etwaig angefallener Drittkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
3.2 diffferent ermittelt das erforderliche Budget im Rahmen einer Kostenkalkulation vor Vertragsschluss auf Basis der für das Projekt zu erwartenden Stunden- bzw. Tagessätze (Stundensatz entspricht 1 Achtel des Tagessatzes) bzw. auf Basis der Projektmodule sowie anfallenden Drittkosten. Die Kostenkalkulation ist kein verbindlicher Festpreis. diffferent teilt dem Kunden Abweichungen (Mehrkosten) von der Kostenkalkulation mit, bevor sie entstehen. Von diffferent kalkulierte Mehrkosten müssen vom Kunden schriftlich freigegeben werden.
3.3 diffferent ist berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorschusszahlungen zu Beginn oder während eines Projekts bzw. für bestimmte Projektphasen oder Einzelleistungen zu verlangen.
3.4 Reisekosten werden in Höhe der entstandenen Flug-, Bahn-, Mietwagen- und Übernachtungskosten, bzw., soweit ein eigener Pkw genutzt wurde, mit einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 EUR (fünfzig Cent) je gefahrenem Kilometer durch den Kunden erstattet. diffferent bleibt, unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zur Budgetvereinbarung, die Wahl des Verkehrsmittels frei.
3.5 Rechnungen von diffferent sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde automatisch in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu zahlen.
3.6 Das Recht des Kunden, Zahlungen zurückzubehalten beziehungsweise mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht diesem nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Nutzungsrechte, Referenzen
4.1 Soweit Leistungsergebnisse ausschließlich für den Kunden entwickelt wurden, gewährt diffferent dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Leistungsergebnisse zu nutzen und zu verwerten.
4.2 In allen anderen Fällen gewährt diffferent dem Kunden hiermit das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die Leistungsergebnisse nach Maßgabe des Projektvertrages zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Hierunter fallen insbesondere die von diffferent eingebrachten oder unabhängig von den Leistungsergebnissen des Projektvertrags entwickelten markenstrategischen Ideen, Modelle, Methoden, Entwürfe und Bausteine.
4.3 Marktforschungsberichte und -ergebnisse wie z.B. Marktforschungsstudien, die diffferent bei Dritten in Auftrag gegeben hat, werden diffferent ausschließlich zum internen Gebrauch zur Verfügung gestellt und dürfen nicht, auch nicht teilweise vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet, verbreitet, veröffentlicht oder in sonstiger Weise an Kunden weitergegeben werden. Für Leistungsergebnisse, die aus der markenstrategischen Analyse und Auswertung der Untersuchungsberichte und -ergebnisse durch diffferent resultieren und ausschließlich für den Kunden erstellt werden, gilt Ziffer 4.1 entsprechend.
4.4 Während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Projektvertrags ist diffferent mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Kunden berechtigt, den Kunden selbst und seine Wort- bzw. Wortbildmarke der Firmen-/Produktbezeichnung in Referenzlisten, Werbeanzeigen oder anderen Darstellungen von diffferent, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu nennen und abzubilden.

5. Rechtsmängel, Schutzrechte Dritter
5.1 diffferent stellt sicher, dass die Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind.
5.2 Soweit Rechtsmängel bestehen, ist diffferent nach ihrer Wahl berechtigt, durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse beeinträchtigen oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder die Leistungsergebnisse in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und so weit dadurch die Nutzung der Leistungsergebnisse nicht erheblich beeinträchtigt werden.
5.3 Machen Dritte die Verletzung von Schutzrechten durch die von diffferent erstellten Leistungsergebnisse geltend, wird der Kunde diffferent hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde wird diffferent soweit möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen und diffferent hierzu alle erforderlichen Vollmachten für gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen erteilen. Der Kunde wird Ansprüche Dritter nicht ohne schriftliche Zustimmung von diffferent anerkennen. Der Kunde wird diffferent bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche in zumutbarem Umfang schützen.
5.4 diffferent wird den Kunden von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Schutzrechtsverletzung entstehen, freistellen. Im Fall einer zu Unrecht erfolgten Rechtsverfolgung wird der Kunde, die ihm eventuell zustehenden Regressansprüche gegen den Dritten an diffferent abtreten.

6. Haftung
6.1 diffferent haftet nach den folgenden Bestimmungen für die Richtigkeit und Eignung der Beratungsleistungen, nicht aber für den wirtschaftlichen Erfolg der Strategieempfehlungen.
6.2 Für Schäden haftet diffferent nur dann, wenn diffferent oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte, in einer den Zweck des Projektvertrags gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von diffferent oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von diffferent auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet diffferent im Übrigen nicht.
6.3 Die Haftung von diffferent wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt unberührt.
6.4 Hat diffferent sich dazu verpflichtet, für den Kunden einen Dienstleister zur Umsetzung einer Strategieempfehlung auszuwählen, so haftet diffferent nach Ziffer 6.2 und
6.3 für die Auswahl dieser Dienstleister, nicht aber für die erfolgreiche Umsetzung der Strategieempfehlung und der mit der Strategieempfehlung zu erreichende wirtschaftliche Zwecke.
6.5 diffferent haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswege des Internets, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

7. Verschwiegenheit, Geheimhaltung
7.1 diffferent verpflichtet sich hinsichtlich zugänglich werdender Informationen (mündlich, schriftlich, digital, etc.), Dokumente und Unterlagen (nachfolgend kurz Informationen genannt), die als "streng geheim", "geheim" und "vertraulich" klassifiziert werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, zur Geheimhaltung und wird diese, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, weder aufzeichnen, vervielfältigen, weitergeben oder in sonstiger Weise verwerten.
7.2 diffferent hat durch geeignete vertragliche Abreden wie z. B. der Geheimhaltung gemäß § 5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), der IT-Policy und der Informationssicherheitsrichtlinie von diffferent mit den für sie tätigen Mitarbeitern und beauftragten Dritten sichergestellt, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der Informationen unterlassen sowie nach den genannten Richtlinien mit Informationen des Kunden sicher umgehen.
7.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2 wird von der Beendigung des Projektvertrages nicht berührt. diffferent verpflichtet sich, streng geheime, geheime und/oder vertrauliche Informationen des Kunden bei Beendigung des Projektvertrages nach dessen Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.
7.4 Für Informationen, die der Kunde ausdrücklich als "streng geheim" klassifiziert, wird der Informationssicherheitsbeauftragte von diffferent für den Kunden ein entsprechendes Sicherheitskonzept vorschlagen und umsetzen.

8. Datenschutz
8.1 diffferent und der Kunde werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Projektvertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
8.2 Die sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden personenbezogenen Daten werden von diffferent nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.
8.3 diffferent verarbeitet für den Kunden keine personenbezogenen Daten im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG.

9. Schlussbestimmung
9.1 Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Projektvertrag sowie für die aus diesen folgenden Ansprüchen gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Projektverträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.